Geschäftsstrategie

Firmen anmelden: Wann und wie?

Von Boloo Redactie6 Min. Lesezeit
Firmen anmelden: Wann und wie?

Du stehst in den Startlöchern, um dein E-Commerce-Unternehmen erfolgreich zu starten, aber es fehlt noch eins: die Registrierung deines Unternehmens bei der KVK. Die Registrierung deines Unternehmens bei der KVK kann vielleicht ein bisschen aufregend sein. Deshalb ist es gut zu wissen, was du erwarten kannst. In diesem Artikel erfährst du alles über die Registrierung deines Online-Unternehmens als Einzelunternehmen bei der Handelskammer.

Der beste Zeitpunkt, um dein Unternehmen bei der KVK zu registrieren

Was ist also der beste Zeitpunkt, um einen Termin zu vereinbaren und aus deinem Unternehmen ein offizielles Unternehmen zu machen? Für den "richtigen Zeitpunkt" solltest du einige Dinge berücksichtigen, um dein Unternehmen bei der Handelskammer zu registrieren.

Ab dem Datum der KVK-Registrierung beginnt auch die Frist, in der du Anspruch auf die Start-up-Absetzung hast. Da du nur für einige Jahre Anspruch auf diese Absetzung hast, möchtest du dich nicht "unnötig" früh bei der KVK registrieren. Ein weiterer Punkt, den du berücksichtigen solltest, ist das Arbeitszeitkriterium. Verbringst du in einem Kalenderjahr mindestens 1225 Stunden mit deinem Unternehmen? Dann hast du Anspruch auf Absetzungen. Eine Registrierung im Dezember ist daher nicht sehr sinnvoll.

Die oben genannten Punkte sind gut, um dich darauf vorzubereiten, bevor du dein Unternehmen bei der KVK registrierst. Beachte jedoch: wenn du zu lange darüber nachdenkst, gibt es nie den richtigen Zeitpunkt. Hab keine Angst, den Sprung zu wagen!

Was musst du vorbereiten, um dich bei der KVK zu registrieren?

Ein KVK-Termin wird zunächst online geplant. Nimm natürlich deinen Ausweis zum Termin mit. Stelle sicher, dass du in Kürze erzählen kannst, was dein Unternehmen tun wird, damit es für den KVK-Mitarbeiter klar ist, was er/sie in das System eingeben muss. Ist der KVK-Mitarbeiter ein bisschen schwierig oder versucht er/sie, dich extra zu befragen? Mach dir keine Sorgen darüber. Es ist die Aufgabe des KVK-Mitarbeiters, den Unternehmer in dir zum Vorschein zu bringen. Du musst nur antworten und zeigen, dass du 100% für deinen Unternehmensplan eintrittst.

Neben einer klaren Beschreibung deines Unternehmens ist es auch wichtig, deinen Firmennamen im Voraus zu bestimmen. Der KVK-Mitarbeiter überprüft, ob es bereits ein anderes Unternehmen mit deinem Firmennamen gibt, und gibt anschließend einen Rat. Es kann sein, dass du einen bestimmten Firmennamen registrieren darfst, aber wenn zum Beispiel ein Unternehmen aus Amerika mit demselben Namen - oder ein niederländisches Unternehmen mit einem Namen, der sehr ähnlich ist - in Zukunft Einspruch erhebt, kann es sein, dass du deinen Firmennamen dennoch ändern musst.

Deinen Firmennamen kannst du jederzeit online ändern. Du kannst auch wählen, zusätzliche Handelsnamen unter deinem Firmennamen zu verwenden, damit du mehrere Unternehmen unter deinem Einzelunternehmen betreiben kannst.

Jetzt kannst du dein Unternehmen bei der KVK registrieren!

Was kostet es, ein Unternehmen bei der KVK zu registrieren?

Die Registrierung bei der KVK kostet einmalig 50 €. Wenn du auch ein Auszug für deine Registrierung haben möchtest, kostet das 15 €. Letzteres ist zu empfehlen, da du ein Auszug für Dinge wie die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigst.

Welche Verpflichtungen bringt eine KVK-Registrierung mit sich?

Wenn du die Handelskammer mit einem frischen Ordner als Beweis deines eigenen Unternehmens verlässt, gibt es einige Dinge, die du berücksichtigen musst. Das wird dir auch der KVK-Mitarbeiter sagen. Einer der wichtigsten Punkte ist die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Ja, auch wenn du keine Einnahmen/Ausgaben hast!

Gibst du in den ersten Monaten mehr Geld aus, als du verdienst, zum Beispiel durch Investitionen und Einkäufe? Dann wirst du nach der Umsatzsteuererklärung Geld zurückbekommen (die Umsatzsteuer, die du bezahlt hast). Kommst du zu einem Punkt, an dem du mehr Geld umsetzt, als du ausgibst? Dann musst du bei der Umsatzsteuererklärung die zu viel erhaltenen Umsatzsteuern zahlen. Gibst du kein Geld aus und erhältst du auch nichts? Dann machst du trotzdem eine Umsatzsteuererklärung! Das ist ein kleiner Aufwand, kostet dich nichts und vermeidet eine Strafe!

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